Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
1 Auftrag und Vollmacht Der Käufer beauftragt und bevollmächtigt trendcar (nachstehend TS genannt), das Fahrzeug auf seinen Namen zu kaufen, einzuführen und zu verzollen. Gleiches gilt für die Typenbefreiung und alle anderen Formalitäten.
2 Fahrzeugeigenschaften Die Angaben über das Fahrzeug gem. Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger, von den Herstellern vorgenommenen Konstruktions- oder Ausstattungsänderungen. Nicht erhebliche, zumutbare Aenderungen gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3 Kaufpreis Grundlage des vereinbarten Kaufpreises für Neuwagen ist der Katalogpreis bei Vertrags-abschluss. Sollte bis zur Ablieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung des Katalogpreises erfolgen, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag (prozentual gleicher Aufschlag zum Ausgangspreis).
4 Importfahrzeuge Fahrzeuge die direkt, also nicht über einen Schweizer Importeur importiert werden, sind als solche im Kaufvertrag deklariert. Diese Fahrzeuge können gegenüber der Schweizer Ausstattung eine Mehr- oder Minderausstattung ausweisen. Diese Fahrzeuge werden alle mit CH-Zulassung geliefert. Mit TZ gekennzeichnete Fahrzeuge haben eine Tageszulassung vom Lieferland. Diese Fahrzeuge gelten mit dem Datum der TZ als erstmals in Verkehr gesetzt (Beginn der Garantie)
5 Lieferverzögerung Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, so hat der Käufer nach schriftlicher Mahnung eine Nachfrist von 60 Tagen anzusetzen. Bei deren unbenützten Ablauf kann er von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenem Brief erklärt wird. Der Käufer hat während des Lieferverzugs keinen Anspruch auf Schadenersatz.
6 Verzug durch den Käufer Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug, so hat TS schriftlich eine Nachfrist von 15 Tagen anzusetzen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist kann TS eine Konventionalstrafe in der Höhe von 20% des Verkaufspreises verlangen.
7 Zahlung Das Fahrzeug muss bei der Lieferung vollständig bezahlt sein, inklusive allfälligen Sonderzubehör. Entweder via Bankzahlung oder Bar bei Ablieferung. Es wird kein Fahrzeug gegen Rechnung oder Teilzahlung ausgeliefert.
8 Rücktrittsrecht durch TS Sollten sich die Konditionen des ausländischen Lieferanten bei Importfahrzeugen in Bezug auf Verfügbarkeit, Preis oder Ausstattung im Vergleich zum Vertragsabschluss verändern, kann TS jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Käufer mit CHF 500.00 entschädigt.
9 Schriftform Die Parteien vereinbaren die Schriftform für diesen Vertrag und alle weiteren Abänderungen und Ergänzungen.
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit gem. Gerichtsstandsgesetz der Sitz der trendcar in Tafers/FR.
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